Verein Jüdischer Gesetzlicher Ehrenamtlicher BetreuerInnen e.V.
Was ist gesetzliche Betreuung
Für volljährige Menschen, die aufgrund einer psychichen Erkrankung
oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht
in der Lage sind, sich teilweise oder ganz, selbstständig zu versorgen, wird
eine gesetzliche Betreuung notwendig.
Die gesetzliche Betreuung ist eine vom Vormundschaftsgericht auf Zeit angeordnete
Vertretung der Betroffenen.
Den BetreuerInnen werden Aufgaben in den Bereichen Gesundheit, Vermögen,
Vertretung bei Behörden und vieles mehr zugewiesen. Die ordnungsgemäße
Erfüllung dieser Aufgaben wird vom Gericht überwacht.